23Mai 2011

Angebote, Kaufvertrag, etc.

In der Fülle der Prospekte und Angebote verliert der Kunde schnell den Überblick. Habt ihr euch auf ein paar Kandidaten festgelegt, dann lasst euch in jedem Fall die sog. Bau- und Leistungsbeschreibung (BuL) für euer Traumhaus vor Vertragsabschluss vorlegen und studiert diese genau.

Was hier drin steht ist am Ende maßgeblich – unabhängig vom Prospekt und den Aussagen des Vertrieblers/Beraters.

Solltet ihr euch dann durchgerungen haben, den finalen Schritt zum Vertragsabschluss zu gehen, verzichtet in keinem Fall auf ein kostenfreies Rücktrittsrecht, z.B. bei:

  • Problemen mit der Finanzierung
  • Problemen mit dem Grundstück
  • Problemen mit den örtlichen Bauvorschriften
  • etc…

Das macht den weiteren Projektverlauf deutlich entspannter, als bei Vertragsauflösung dann 20 oder 30% von der ursprünglichen Projektsumme zahlen zu müssen.

Lasst in jedem Fall den Vertrag, als auch die Bau- und Leistungsbeschreibung (BuL) von einem Fachanwalt für Immobilien-/Baurecht prüfen! Das kostet zwar ein paar hundert Euro, aber ihr seid damit auf der sicheren Seite. Adressen erhaltet ihr bei eurer Rechtschutzversicherung, den Verbraucherzentralen, der Anwaltskammer oder beim Bauherren-Schutzbund e.V. .

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